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Am 26. Juni 2014 verkündete die 21. Kammer des Landgerichts Düsseldorf das Urteil gegen Friedhelm Adolfs.
Adolfs (75), den seine Vermieterin wegen Rauchens aus der Wohnung klagen möchte, muss danach bis Ende dieses Jahres seine Wohnung verlassen.
Sein Anwalt kündigte Revision beim Bundesgerichtshof an. Eine solche Revision kann sich bis zu zwei Jahren hinziehen – zu lange, um auf diesem Wege die Räumung zu verhindern.
Um eine Wohungsräumung des Düsseldorfer Mieters dennoch zu verhindern, muss zeitnah eine Sicherheitsleistung in Höhe von 4.200 Euro erbracht werden, diesen Weg räumte das Landgericht ein.
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